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ERKLÄRUNG NACH BFSG
Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß § 12a BGG / BFSG
Stückrath Fensterbau KG
Kottenheimer Weg 12
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Deutschland
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.
Die Inhalte wurden intern nach bestem Wissen und Gewissen auf digitale Barrierefreiheit geprüft. Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden bereits umgesetzt und werden bei Bedarf weiter ergänzt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.07.2025 auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt.
Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung haben, können Sie sich gerne an uns wenden:
Stückrath Fensterbau KG
Kottenheimer Weg 12
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E-Mail: info@stueckrath-fenster.de
Web: www.stueckrath-fenster.de
Telefon: 02651 / 80 96 - 0
Fax: 02651 / 80 96 - 50
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:
Durchsetzungsstelle Barrierefreiheit Informationstechnik Rheinland-Pfalz
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium fuer Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstrasse 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17-5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Web: www.lb.rlp.de